Zwang statt Kooperation – Der deutsche Sozialstaat und der steinige Weg zum BGE

Das BGE basiert auf dem Gedanken von Freiwilligkeit, Selbstbestimmung und Kooperation. Die deutsche Sozialgesetzgebung hingegen ist maßgeblich geprägt durch die erzwungene Kooperation. Der Beitrag wirft einen Blick auf den Status Quo und die Risiken und Nebenwirkungen der „Hartz IV“-Gesetze und zeigt auf, wo erste Stellschrauben gedreht werden können und müssen.

Das download9bedingungslose Grundeinkommen (BGE) knüpft, wie in dem Artikel „Wo Karl Marx recht hatte“ beleuchtet, an den liberalen Gedanken von der Freiwilligkeit des Einsatzes der Arbeitskraft und der damit einhergehenden Gleichberechtigung an. Indem das BGE den Menschen die Existenz sichert, ermöglicht es ihnen Autonomie und Selbstbestimmung. Im Gegensatz dazu steht die deutsche Sozialgesetzgebung, die insbesondere im Bereich der Fürsorge maßgeblich geprägt ist von dem Zwang immer und überall bereit zu sein, die  eigene Arbeitskraft einzusetzen. Dieser Beitrag will zunächst einen Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Sozialstaates werfen und anhand einer näheren Betrachtung des zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II, geläufig auch unter den Schlagwörtern „Arbeitslosengeld 2“ oder „Hartz IV“) seine zu Grunde liegenden Prinzipien herausarbeiten. In einem zweiten Schritt werde ich Risiken und Probleme der derzeitigen Regelung aufzeigen und der Frage nachgehen, welche ersten Schritte auf dem Weg hin zum BGE möglich und notwendig wären. „Zwang statt Kooperation – Der deutsche Sozialstaat und der steinige Weg zum BGE“ weiterlesen

Wo Karl Marx recht hatte. Warum wir jetzt über das bedingungslose Grundeinkommen nachdenken müssen

Karl Marx hatte recht. Nicht in Allem, vielleicht nicht einmal in Vielem, aber doch: Es gibt mindestens eine Schwäche (kapitalistischen) Wirtschaftens, die er präzise wie kaum ein anderer erfasst und benannt hat: Im Kapitalismus, so schrieb Marx in Das Kapital, ist der Arbeiter „frei in dem Doppelsinn, daß er als freie Person über seine Arbeitskraft als seine Ware verfügt, daß er andererseits andere Waren nicht zu verkaufen hat, los und ledig, frei ist von allen zur Verwirklichung seiner Arbeitskraft nötigen Sachen“. Das bedeutet, dass der Arbeiter „seine Arbeitskraft selbst, die nur in seiner lebendigen Leiblichkeit existiert, als Ware feilbieten muß“. Der Arbeiter also, so könnte man etwas weniger umständlich formulieren, hat keine Wahl – er muss arbeiten, um zu überleben.

John Jabez Edwin Mayall: Foto von Karl Marx, vor 1973
John Jabez Edwin Mayall: Foto von Karl Marx, vor 1873

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