Schritte in Richtung einer Utopie: Ein pragmatischer Blick auf das Grundeinkommen

Ist ein flächendeckendes bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) realisierbar? Diese Frage stellt sich zwingend, sobald man Sörens gute Argumente für die Einführung eines Grundeinkommens akzeptiert. Selbst wenn Eva eher pessimistisch ist, dass die momentane deutsche Sozialgesetzgebung mit der Idee eines BGE vereinbar ist, glaube ich, dass es durchaus möglich ist, dieses Projekt anzugehen. Bisherige Ansätze streiten sich in der Regel darum, was in der momentan noch utopischen BGE-Gesellschaft für wirtschaftliche und fiskalische Regeln gelten und verlieren dadurch das jetzt schon Machbare aus dem Blick – dabei ist der deutsche Sozialstaat schon wesentlich näher an einem Grundeinkommen dran, als man zunächst glauben mag. „Schritte in Richtung einer Utopie: Ein pragmatischer Blick auf das Grundeinkommen“ weiterlesen

Zwang statt Kooperation – Der deutsche Sozialstaat und der steinige Weg zum BGE

Das BGE basiert auf dem Gedanken von Freiwilligkeit, Selbstbestimmung und Kooperation. Die deutsche Sozialgesetzgebung hingegen ist maßgeblich geprägt durch die erzwungene Kooperation. Der Beitrag wirft einen Blick auf den Status Quo und die Risiken und Nebenwirkungen der „Hartz IV“-Gesetze und zeigt auf, wo erste Stellschrauben gedreht werden können und müssen.

Das download9bedingungslose Grundeinkommen (BGE) knüpft, wie in dem Artikel „Wo Karl Marx recht hatte“ beleuchtet, an den liberalen Gedanken von der Freiwilligkeit des Einsatzes der Arbeitskraft und der damit einhergehenden Gleichberechtigung an. Indem das BGE den Menschen die Existenz sichert, ermöglicht es ihnen Autonomie und Selbstbestimmung. Im Gegensatz dazu steht die deutsche Sozialgesetzgebung, die insbesondere im Bereich der Fürsorge maßgeblich geprägt ist von dem Zwang immer und überall bereit zu sein, die  eigene Arbeitskraft einzusetzen. Dieser Beitrag will zunächst einen Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Sozialstaates werfen und anhand einer näheren Betrachtung des zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II, geläufig auch unter den Schlagwörtern „Arbeitslosengeld 2“ oder „Hartz IV“) seine zu Grunde liegenden Prinzipien herausarbeiten. In einem zweiten Schritt werde ich Risiken und Probleme der derzeitigen Regelung aufzeigen und der Frage nachgehen, welche ersten Schritte auf dem Weg hin zum BGE möglich und notwendig wären. „Zwang statt Kooperation – Der deutsche Sozialstaat und der steinige Weg zum BGE“ weiterlesen

Wo Karl Marx recht hatte. Warum wir jetzt über das bedingungslose Grundeinkommen nachdenken müssen

Karl Marx hatte recht. Nicht in Allem, vielleicht nicht einmal in Vielem, aber doch: Es gibt mindestens eine Schwäche (kapitalistischen) Wirtschaftens, die er präzise wie kaum ein anderer erfasst und benannt hat: Im Kapitalismus, so schrieb Marx in Das Kapital, ist der Arbeiter „frei in dem Doppelsinn, daß er als freie Person über seine Arbeitskraft als seine Ware verfügt, daß er andererseits andere Waren nicht zu verkaufen hat, los und ledig, frei ist von allen zur Verwirklichung seiner Arbeitskraft nötigen Sachen“. Das bedeutet, dass der Arbeiter „seine Arbeitskraft selbst, die nur in seiner lebendigen Leiblichkeit existiert, als Ware feilbieten muß“. Der Arbeiter also, so könnte man etwas weniger umständlich formulieren, hat keine Wahl – er muss arbeiten, um zu überleben.

John Jabez Edwin Mayall: Foto von Karl Marx, vor 1973
John Jabez Edwin Mayall: Foto von Karl Marx, vor 1873

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Das Yolo-Dilemma

You only live once. Eine banale, aber folgenreiche Erkenntnis. Wären wir mit mehreren Leben ausgestattet, könnten wir in diesem Astronaut werden, im nächsten Betreiber eines Coffeeshops und im übernächsten Pfandsammler. Oder hätten wir ein irdisches und ein zusätzliches – je nach Laune des Türstehers – über- oder unterirdisches Leben könnten wir im ersten unsere Auserwähltheit unter Beweis stellen und im zweiten dann schauen, was sich ergibt.

Im Kontext der abnehmenden Bedeutung von Religion im öffentlichen Leben aber müssen sich mehr und mehr Menschen damit abfinden, dass ihnen nur dieses eine Leben zur Verfügung steht. Wen diese Einsicht nicht in den Wahnsinn treibt, den führt sie normalerweise zu zwei grundsätzlichen Lebensmaximen:

Mario Kart vs. Max Weber

1. Ich lebe nur einmal. Ich möchte dieses Leben genießen.
2. Ich lebe nur einmal. Ich möchte in diesem Leben etwas erreichen.

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How to Ride Your Hobby

Gerade in Zeiten des Übergangs, der unzähligen Job- und Stipendienbewerbungen, ist man darauf angewiesen, seine Selbstdarstellung in Lebensläufen und Motivationsschreiben zu perfektionieren. Die präzise, leserfreundliche, konkrete, ehrliche, nicht triviale, bildhafte Beschreibung des eigenen Tuns und Könnens soll, wenn nicht gleich eine Anstellung, dann zumindest die Einladung zum Vorstellungsgespräch sichern. Doch wie sich beim Ausfüllen von Standardformularen und Erstellen persönlicher Accounts bald herausstellt, reicht es noch lange nicht aus, bisherige Erfolge, Auslandsaufenthalte, Praktika, Fremdsprachen- und Softwarekenntnisse anzugeben. Viele Arbeit- und Stipendiengeber interessieren sich auch für die Freizeitinteressen oder die sogenannten Hobbys ihrer potentiellen Neuangestellten. Geht man dem Grund dieses Interesses nach und liest die Erklärungen von Ratgebern und Foren dazu, wird einem die pragmatische Erklärung gegeben, dass solche Informationen sich zu einem sowohl für Bewerber als auch für Interviewenden entspannenden, einstimmenden Gesprächsthema umfunktionieren lassen.

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